
Der Gommeraner Stadtrat soll auf seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, dem 17.02., eine Änderung der Straßenreinigungssatzung beschließen. Das Straßengesetz des Landes sieht vor, dass grundsätzlich die Gemeinde alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen hat. Diese Pflicht kann jedoch durch Satzung den Straßenanliegern auferlegt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Gommern bereits für die Gemeindestraßen Gebrauch gemacht, künftig sollen auch die Eigentümer von Grundstücken an Kreis- und Landesstraßen die Straßenreinigung selbst übernehmen.
Christian Weimann, Mitglied im Nedlitzer Ortschaftsrat, kritisiert die geplante Änderung: „Die vereinheitlichte Straßenreinigungssatzung für die Stadt Gommern und die Ortschaften ist zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Schon einen Monat später will die Stadtverwaltung unter dem Deckmantel der leeren Kassen die Reinigungspflicht für Kreis- und Landesstraßen auf die Bürger abwälzen.“