Änderung der Straßenreinigungssatzung schafft Ungerechtigkeit

Lokal

Der Gommeraner Stadtrat soll auf seiner nächsten Sitzung am Mittwoch, dem 17.02., eine Änderung der Straßenreinigungssatzung beschließen. Das Straßengesetz des Landes sieht vor, dass grundsätzlich die Gemeinde alle öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen hat. Diese Pflicht kann jedoch durch Satzung den Straßenanliegern auferlegt werden. Von dieser Möglichkeit hat die Stadt Gommern bereits für die Gemeindestraßen Gebrauch gemacht, künftig sollen auch die Eigentümer von Grundstücken an Kreis- und Landesstraßen die Straßenreinigung selbst übernehmen.

Christian Weimann, Mitglied im Nedlitzer Ortschaftsrat, kritisiert die geplante Änderung: „Die vereinheitlichte Straßenreinigungssatzung für die Stadt Gommern und die Ortschaften ist zum 01.01.2010 in Kraft getreten. Schon einen Monat später will die Stadtverwaltung unter dem Deckmantel der leeren Kassen die Reinigungspflicht für Kreis- und Landesstraßen auf die Bürger abwälzen.“

Weiterhin kritisiert Weimann, dass die Straßenreinigungssatzung keine Regelungen enthält, um Belastungsunterschiede durch unterschiedliche Verschmutzungsgrade zu bewältigen. „Die Reinigungspflicht wird den Anliegern von stark befahrenen Durchgangsstraßen im selben Umfang auferlegt, wie den Anliegern von selten genutzten Sackgassen. Auch andere örtliche Gegebenheiten, die die Verschmutzung beeinflussen, werden nicht berücksichtigt."

Ärgerlich ist für Weimann auch, dass die Änderung der Reinigungssatzung durch den Stadtrat beschlossen werden soll, ohne zuvor die Ortschaftsräte zu beteiligen. „Bisher war es üblich, dass die Ortschaftsräte bei der Änderung von Ortsrecht angehört wurden. Ich hoffe, dass das nicht der Versuch ist, die in der Vergangenheit bewährte Zusammenarbeit von Stadtrat, Ortschaftsräten und Verwaltung zu beenden.“

 
 

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