Förderung von Ferienfreizeiten muss allen offen stehen

Kreistagsfraktion

Nach einem ausführlichen Gespräch mit Vertretern der Jugendfeuerwehren im Landkreis hat sich die SPD-Kreistagsfraktion dazu entschlossen, zur Festbetragsförderung von Ferienfreizeitmaßnahmen zurückzukehren. Bereits in dieser Woche stattfindenden Jugendhilfeausschuss sollen die entsprechende Änderungen beantragt werden.

Unter anderem hatten der Kreisfeuerwehrverband und die Jugendfeuerwehren die Bedürftigkeitsregel kritisiert und machten deren drastischen Folgen für die Jugendarbeit deutlich. So müsse jeder Antrag auf Förderung einer Ferienfreizeitmaßnahme in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Eltern geprüft werden. Dies sei nur mit erheblichen Aufwand möglich. Viele ehrenamtliche Leiter der Ferienfreizeiten hätten bereits entnervt aufgegeben, weil sie sich von der Politik im Landkreis nicht mehr ausreichend unterstützt fühlen.

Reinbern Erben und Peter Schwindack, Mitglied und stellv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss, kritisieren: „Die Bedürftigkeitsregel hat zu einer Verschlechterung der Jugendarbeit in unserem Landkreis geführt, denn sie schließt zu viele Maßnahmen von einer Förderung aus.“ So seien 2009 bislang lediglich 19 Anträge mit einem Volumen von rd. 1.500 EUR eingegangen, obwohl rd. 20.000 EUR bereit gestellt worden waren. „Die Qualität der Jugendarbeit im Landkreis ist gefährdet. Ein Weiter-so in der Jugendförderung darf es deshalb nicht geben.“

Der SPD-Antrag sieht vor, dass die Bedürftigkeitsregel entfällt und jede Ferienfreizeit künftig wieder mit einem Pauschalbetrag pro Teilnehmer gefördert wird. Und zwar unabhängig davon, wer Träger der Maßnahme ist.

 

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